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Hand und Blatt

(M)eine osteopathische Behandlung

Zu Beginn jeder Behandlung sprechen wir ausführlich über Ihre Beschwerden, Ihren Ist-Zustand und Ihre Krankheitsgeschichte (Anamnese).

Ich möchte Sie bitten, zu Ihrer ersten Behandlung alle relevanten Informationen und evtl. schriftliche Befunde Ihres Arztes mitzubringen (z.B Blutbild, Röntgenbilder, Medikation, etc.).

 

Anschließend beginnt die Untersuchung. Mit sanften Handgriffen werden Ihr Bewegungsapparat, die Organe, der Schädel und das Nervensystem gründlich untersucht. Ziel ist es, die Mobilität und die Qualität der Gewebe, sowie Spannungs- und Funktionseinschränkungen zu ertasten.

Anamnese und körperliche Untersuchung bilden eine Einheit und sind die Basis meines therapeutischen Handelns. So kann ich mir als Osteopath ein Gesamtbild von der Entstehungsgeschichte bis zum aktuellen Schmerzempfinden auf allen Ebenen der Diagnostik machen. Darauf beruhend wird die Behandlung ganz individuell für sie gestaltet.

Ziel ist es, die Funktion und Beweglichkeit aller Strukturen im Körper zu optimieren. Alle Bereiche des Körpers sollen durch arterielle, venöse und nervale Gefäße bestmöglich versorgt werden.

Die Behandlungen dauern in etwa 50 bis 60 Minuten, können aber variieren, denn sie werden individuell angepasst (z.B. bei Kindern).

Jeder Behandlungsverlauf ist so individuell wie ein Mensch einzigartig ist.

 

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Andernfalls wird Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

Hand, die Zweig hält

Kostenerstattung

Die Abrechnung meiner Leistungen richten sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), da die Osteopathie eine Heilkunde ist.

Mit meinem abgeschlossenem Bachelor- und Masterstudium und meiner Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschlands (VOD), erfülle ich alle Vorraussetzungen, die für eine Erstattung osteopathischer Leistungen von den Krankenkassen gefordert werden.

  • Gesetzlich Versicherte

Voraussetzung zur Erstattung für gesetzlich Versicherte ist häufig eine Privatverordnung Ihres Arztes.

Aktuell erstatten einige gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Einen Überblick über die Erstattung einzelner Krankenkassen finden Sie hier.

 

  • Privat Versicherte

Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernimmt die Kosten für osteopathische Behandlungen, sofern Heilpraktikerleistungen nicht aus Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind.

Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattung bzw. Bezuschussung zu informieren.

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